NewsRodeo — Nutzungsbedingungen
der POS.SCREEN GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“).
1. Geltungsbereich und Verhältnis zur AGB
1.1 Ergänzungscharakter
Diese Nutzungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers ausschließlich in Bezug auf das Softwareprodukt NewsRodeo. Die AGB sind unter www.posscreen.at/agb abrufbar und gelten im Übrigen vollumfänglich.
1.2 Vorrangregelung
Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den AGB gehen die Nutzungsbedingungen als produktspezifische Regelung vor. In allen anderen Fällen gehen die AGB vor. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen) gehen beiden Regelwerken vor (vgl. AGB § 1.4).
1.3 Geltung für alle Lizenzmodelle
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Lizenzmodelle (Kauf-Lizenz und SaaS-Lizenz), soweit nicht ausdrücklich nach Lizenzmodell differenziert wird.
1.4 Ausschließlich unternehmerischer Verkehr
NewsRodeo wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG lizenziert. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.
2. Produkt und Systemarchitektur
2.1 Produktbeschreibung
NewsRodeo ist eine Digital-Signage-Software zur zentralen Erstellung, Verwaltung und Ausspielung von Inhalten auf digitalen Anzeigegeräten. Das Produkt besteht aus folgenden Komponenten:
- Verwaltungssoftware: Desktop-Applikation zur Erstellung und Verwaltung von Inhalten, Playlists und Sequenzen. Wird auf Geräten des Auftraggebers installiert.
- Player-Software (auch: Viewer): Applikation zur Wiedergabe der Inhalte auf Anzeigegeräten. Wird auf den Wiedergabegeräten (Playern) des Auftraggebers installiert.
- Server-Dienst: Vom Auftragnehmer betriebener Cloud-Dienst, der die Kommunikation zwischen Verwaltungssoftware und Player-Software vermittelt, die Synchronisation von Inhalten übernimmt sowie Lizenzverwaltung und Authentifizierung bereitstellt.
2.2 Systemanforderungen
Die aktuellen Systemanforderungen (Betriebssystem, Hardware-Mindestspezifikation für Player, unterstützte Medienformate) sind der Produktdokumentation zu entnehmen. Der Auftragnehmer stellt diese Informationen auf Anfrage bereit.
2.3 Netzwerkanforderungen
Die Nutzung von NewsRodeo setzt eine stabile Internetverbindung an allen Standorten voraus, an denen die Verwaltungssoftware oder Player-Software betrieben wird. Die Kommunikation zwischen den Software-Komponenten und dem Server-Dienst erfolgt verschlüsselt (TLS). Der Auftraggeber stellt sicher, dass Firewalls und Proxy-Konfigurationen die Kommunikation zu den Servern des Auftragnehmers nicht blockieren. Die erforderlichen Netzwerkkonfigurationsdaten sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Inbetriebnahme bereitzustellen.
2.4 Lizenzgebundenheit und Registrierung
Jede Instanz der Player-Software muss am Server-Dienst des Auftragnehmers registriert sein. Die Registrierung ist lizenzgebunden. Eine Nutzung ohne gültige Lizenz und aktive Serverregistrierung ist nicht gestattet. Die Authentifizierung erfolgt über Benutzername und Passwort (Verwaltungssoftware) bzw. Geräte-Seriennummer (Player-Software).
3. Lizenzmodelle
3.1 Kauf-Lizenz
Bei einer Kauf-Lizenz erwirbt der Auftraggeber gegen ein einmaliges Lizenzentgelt ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Version von NewsRodeo (vgl. AGB § 6.4).
Ergänzend gilt:
- Die Nutzung der Software setzt einen aktiven Softwarewartungs- und Serverbetriebsvertrag (im Folgenden „Serverbetriebsvertrag“) voraus, der gesondert vergütet wird. Der Serverbetriebsvertrag ist ein eigenständiges Dauerschuldverhältnis und umfasst den Betrieb des Server-Dienstes sowie die Softwarewartung gemäß § 8 (Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und funktionale Weiterentwicklungen).
- Bei Beendigung des Serverbetriebsvertrags kann die Software nicht mehr genutzt werden, da der Server-Dienst für den Betrieb erforderlich ist (vgl. § 2.1). Der Offline-Modus der Player (§ 5.2) steht nach Beendigung des Serverbetriebsvertrags nicht mehr zur Verfügung. Für die Herausgabe der Daten nach Vertragsende gilt § 11.3. Das Nutzungsrecht an der Kauf-Lizenz erlischt nicht; bei Abschluss eines neuen Serverbetriebsvertrags kann die Nutzung ohne erneuten Lizenzerwerb wieder aufgenommen werden.
3.2 SaaS-Lizenz
Bei einer SaaS-Lizenz (in den AGB auch: Miet-Lizenz/Softwaremiete) erhält der Auftraggeber gegen eine laufende Nutzungsgebühr ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht (vgl. AGB §§ 6.3 und 6.4).
Ergänzend gilt:
- Die SaaS-Lizenz umfasst den Serverbetrieb sowie die während der Vertragslaufzeit bereitgestellten Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und funktionalen Weiterentwicklungen (vgl. § 4.3). Neue Hauptfunktionen und kundenspezifische Anpassungen sind nicht umfasst und werden gesondert vereinbart.
- Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrags. Die Player-Software wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit deaktiviert.
- Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach AGB § 7.4.
3.3 Lizenzumfang und Erweiterung
Die Lizenz bezieht sich auf eine vertraglich vereinbarte Anzahl gleichzeitig aktiver Geräte (Player-Instanzen). Eine Erweiterung des Lizenzumfangs (zusätzliche Player, Funktionspakete) ist durch Zusatzbestellung möglich. Das Audit-Recht des Auftragnehmers richtet sich nach AGB § 6.4.
3.4 On-Premise-Betrieb
Standardmäßig betreibt der Auftragnehmer den Server-Dienst auf eigener Cloud-Infrastruktur. Der Betrieb auf kundeneigener Infrastruktur (On-Premise) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (vgl. AGB § 6.4). In diesem Fall können abweichende Bedingungen gelten; insbesondere entfallen die Verfügbarkeitszusagen gemäß § 5.
4. Leistungsumfang des Auftragnehmers
4.1 Server-Dienst
Der Auftragnehmer betreibt den Server-Dienst und gewährleistet:
- Content-Synchronisation zwischen Verwaltungssoftware und Player-Software,
- Lizenzverwaltung und Authentifizierung,
- serverseitige Datensicherung (tägliches Backup, Aufbewahrung für 30 Tage).
4.2 Software-Bereitstellung
Der Auftragnehmer stellt die Verwaltungssoftware und Player-Software als Download oder vorinstalliert auf Hardware bereit. Aktive Versionen sind über das Verwaltungssystem abrufbar.
4.3 Update-Bereitstellung
Im Rahmen des Serverbetriebsvertrags (bei Kauf-Lizenz) bzw. der SaaS-Lizenz stellt der Auftragnehmer Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und funktionale Weiterentwicklungen bereit. Funktionale Weiterentwicklungen umfassen routinemäßige Produktverbesserungen (z. B. Optimierungen bestehender Funktionen, kleinere Usability-Anpassungen, Leistungsverbesserungen). Nicht umfasst sind neue Hauptfunktionen, kundenspezifische Anpassungen und umfangreiche Projektleistungen; diese werden gesondert vereinbart und vergütet.
Der Auftraggeber wird über bereitgestellte Updates beim Login in das Verwaltungssystem benachrichtigt. Die Einspielung erfolgt durch den Auftraggeber selbst; eine automatische Zwangsinstallation findet nicht statt. Der Auftragnehmer kann Sicherheitsupdates als verpflichtend kennzeichnen (vgl. § 6.1).
4.4 Support
Basisunterstützung erfolgt per E-Mail und Telefon während der Geschäftszeiten (Mo–Do 8:30–12:00 und 13:00–17:00, Fr 8:30–12:00, jeweils MEZ/MESZ). Erweiterte Support-Leistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
4.5 Optionale Zusatzleistungen
Installation, Inbetriebnahme und Schulung erfolgen auf Anfrage und werden nach Aufwand gemäß den AGB verrechnet. Content-Wartung (Pflege und Aktualisierung von Inhalten des Auftraggebers) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5. Verfügbarkeit der Server-Komponente
5.1 Verfügbarkeitsziel
Der Auftragnehmer strebt für den Server-Dienst eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsdurchschnitt an, gemessen auf Kalendermonatsbasis. Nicht auf die Ausfallzeit angerechnet werden:
- geplante Wartungsfenster gemäß § 5.3,
- Ausfälle der Cloud-Infrastruktur (Microsoft Azure), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen,
- Unterbrechungen durch höhere Gewalt (vgl. AGB § 8).
Das Verfügbarkeitsziel gilt ausschließlich bei Standard-Cloud-Betrieb durch den Auftragnehmer und nicht bei On-Premise-Betrieb gemäß § 3.4.
5.2 Lokale Einschränkungen und Offline-Modus
Die Verfügbarkeitszusage bezieht sich auf die serverseitige Erreichbarkeit. Lokale Netzwerkprobleme, Player-Hardware-Defekte oder Ausfälle der Internetverbindung des Auftraggebers fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Die Player-Software verfügt über einen Offline-Modus: Bei Unterbrechung der Serververbindung werden die zuletzt synchronisierten Inhalte weiterhin ausgespielt, solange die zugeordneten Sequenzen gültig sind. In Playlists eingebundene Internetseiten und externe Datenquellen sind im Offline-Modus nicht verfügbar. Die Verwaltungssoftware erfordert eine aktive Serververbindung; ein Offline-Betrieb der Verwaltungssoftware ist nicht Vertragsbestandteil und wird nicht zugesichert.
5.3 Wartungsfenster
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Das bevorzugte Wartungsfenster liegt werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ). Wartungsarbeiten, einschließlich nicht angekündigter Notfallwartungen bei kritischen Sicherheitsproblemen, werden auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Einhaltung des Verfügbarkeitsziels gemäß § 5.1 wird durch Wartungsfenster nicht beeinträchtigt.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Systemvoraussetzungen und Betrieb
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- die Einhaltung der Systemanforderungen gemäß § 2.2,
- eine stabile Internetverbindung an allen Player-Standorten,
- die rechtzeitige Einspielung bereitgestellter Updates (bei als verpflichtend gekennzeichneten Sicherheitsupdates innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, bei sonstigen Updates innerhalb von 90 Tagen),
- den sicheren Betrieb der Player-Hardware (Schutz vor unbefugtem physischen Zugriff).
6.2 Zugangsdaten und Benutzerverwaltung
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verwaltet die Benutzerkonten innerhalb seines Mandanten eigenverantwortlich, einschließlich der Anlage neuer Konten und der unverzüglichen Deaktivierung von Konten ausgeschiedener Mitarbeiter. Ein Missbrauch von Zugangsdaten ist dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden.
6.3 Datensicherung durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer erstellt serverseitige Backups gemäß § 4.1. Lokal erstellte Mediendateien (Bilder, Videos, Audiodateien), die noch nicht mit dem Server synchronisiert wurden, sind nicht Bestandteil des serverseitigen Backups. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, diese Originaldaten zusätzlich lokal zu sichern. Der Auftragnehmer schuldet keine Archivierung oder langfristige Speicherung der Inhalte des Auftraggebers über die in § 4.1 genannte Backup-Aufbewahrung hinaus.
6.4 Mitwirkung bei Störungsbeseitigung
Bei gemeldeten Störungen stellt der Auftraggeber die zur Diagnose erforderlichen Informationen bereit (z. B. Fehlerbeschreibung, Reproduktionsschritte, Systeminformationen). Fernzugriff auf Player-Geräte ist auf Anfrage zu ermöglichen, soweit technisch möglich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Fernzugriffen keine personenbezogenen Daten unbefugt offengelegt werden. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung, kann dies den Nachbesserungsanspruch für die betreffende Störung ausschließen (vgl. AGB § 9.5).
7. Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers
7.1 Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Auftraggeber ist alleinig verantwortlich für alle Inhalte, die er über NewsRodeo erstellt, verwaltet und auf Anzeigegeräten ausspielt (Bilder, Videos, Texte, Audiodateien, Datenfeeds u. a.). Der Auftragnehmer nimmt keine inhaltliche Prüfung, Filterung oder Bewertung der Inhalte vor.
7.2 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Inhalten
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er für alle in NewsRodeo eingespielten Inhalte über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt (z. B. Bildlizenzen, Musikrechte, Markenrechte). Soweit der Auftraggeber Inhalte Dritter verwendet, ist er für die Einholung der erforderlichen Lizenzen selbst verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
7.3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für Inhalte
Soweit der Auftraggeber über NewsRodeo Inhalte mit Personenbezug verarbeitet (z. B. personalisierte Anzeigen, Kamerabilder), ist er hierfür als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer handelt insoweit als Auftragsverarbeiter; die Einzelheiten regeln die Datenschutzbestimmungen für die Software NewsRodeo und ein gegebenenfalls abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag (vgl. AGB § 12.6).
7.4 Verbotene Inhalte
Folgende Inhalte dürfen über NewsRodeo nicht erstellt, verwaltet oder ausgespielt werden:
- Inhalte, die gegen österreichisches oder EU-Recht verstoßen (insbesondere strafbare Inhalte, Verhetzung, diskriminierende Darstellungen),
- Inhalte, die Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
- Inhalte, die Minderjährige gefährden,
- Schadsoftware, Phishing-Inhalte oder sonstige schädliche Daten.
Bei Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffenden Inhalte unverzüglich zu deaktivieren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen (vgl. AGB § 7.5).
8. Wartung und Updates
8.1 Wartungsgegenstand
Gegenstand der Softwarewartung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell freigegebene Version von NewsRodeo sowie deren Folgeversionen im Rahmen des Serverbetriebsvertrags oder der SaaS-Lizenz. Ältere, abgekündigte Versionen werden nach einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Monaten nicht mehr gewartet.
8.2 Wartungsleistungen
Im Rahmen des Serverbetriebsvertrags (bei Kauf-Lizenz) bzw. der SaaS-Lizenz erbringt der Auftragnehmer:
- Fehlerbehebungen bei reproduzierbaren, wesentlichen Funktionsfehlern,
- Sicherheitsupdates,
- funktionale Weiterentwicklungen,
- Anpassungen an geänderte Betriebssystem-Umgebungen, soweit im Rahmen des Wartungsentgelts vertretbar.
Nicht im Wartungsumfang enthalten sind:
- Anpassungen aufgrund kundenseitiger Systemänderungen,
- individuelle Sonderentwicklungen.
Für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Softwarewartung gilt AGB § 9.13.
8.3 Mitwirkung des Auftraggebers bei Updates
Der Auftraggeber ist für die Einspielung bereitgestellter Updates verantwortlich (vgl. § 6.1). Unterlässt der Auftraggeber die Einspielung eines als verpflichtend gekennzeichneten Sicherheitsupdates innerhalb der gesetzten Frist, entfällt die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die auf dem ungepatchten Sicherheitsproblem beruhen.
8.4 Upgrades und Zusatzmodule
Zusatzmodule und kostenpflichtige Erweiterungen, die über den im Serverbetriebsvertrag bzw. der SaaS-Lizenz enthaltenen Funktionsumfang hinausgehen, werden gesondert angeboten. Beim Erwerb eines Zusatzmoduls erweitert sich der Wartungsumfang automatisch auf das neue Modul, sofern ein Serverbetriebsvertrag oder eine SaaS-Lizenz besteht.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Verweis auf AGB
Gewährleistung und Haftung richten sich vollumfänglich nach den AGB, insbesondere:
- AGB § 9.11 für SaaS-Leistungen (Gebrauchstauglichkeit für die Vertragsdauer),
- AGB § 10.3 für die Haftungshöchstgrenze (Nettovergütung der letzten 12 Monate bei Dauerschuldverhältnissen),
- AGB § 10.4 für die Haftung bei Datenverlust (Voraussetzung: ordnungsgemäße Datensicherung).
9.2 Produktspezifische Klarstellungen
Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Funktionsbeeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf:
- Nichteinhaltung der Systemanforderungen gemäß § 2.2,
- Defekte oder unsachgemäße Installation der Player-Hardware,
- Ausfälle der lokalen Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers,
- Inhalte des Auftraggebers (§ 7).
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Datenschutzbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von NewsRodeo ergeben sich aus den Datenschutzbestimmungen für die Software NewsRodeo. Diese enthalten Angaben zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten gemäß Art. 13 DSGVO.
10.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von NewsRodeo personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt AGB § 12.6. Auf Verlangen des Auftraggebers schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab.
10.3 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Für die über NewsRodeo verarbeiteten Inhalte und Nutzerdaten bleibt der Auftraggeber der datenschutzrechtlich Verantwortliche (vgl. § 7.3). Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Nutzer und betroffenen Personen über die im Zusammenhang mit NewsRodeo stattfindenden Datenverarbeitungen zu informieren (Art. 13 und 14 DSGVO).
11. Datenexport und Vertragsende
11.1 Eigentum am Datenbestand
Alle vom Auftraggeber in NewsRodeo eingespeisten Inhalte (Mediendateien, Playlists, Vorlagen) sowie die zugehörigen Konfigurationsdaten verbleiben im Eigentum des Auftraggebers (vgl. AGB § 12.7).
11.2 Export während der Vertragslaufzeit
Die Verwaltungssoftware bietet eine Exportfunktion für Mediendateien. Ein vollständiger Export aller Konfigurationsdaten (Sequenzen, Playlists, Gerätezuordnungen) ist derzeit nicht als Selbstbedienungsfunktion verfügbar. Auf Anfrage unterstützt der Auftragnehmer bei der Bereitstellung dieser Daten.
11.3 Datenherausgabe nach Vertragsende
Bei Beendigung des Vertrags gelten die Regelungen der AGB § 7.6: Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen. Der Auftragnehmer stellt die Daten innerhalb von 30 Tagen bereit. Erfolgt kein Verlangen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Daten nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende zu löschen.
Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Datenschutzbestimmungen für die Software NewsRodeo.
11.4 Migrationsunterstützung
Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer bei der Migration zu einem Nachfolgesystem für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Vertragsende (vgl. AGB § 7.6). Diese Leistungen werden zu den jeweils gültigen Sätzen des Auftragnehmers verrechnet.
12. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
12.1 Anpassungsvorbehalt
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, insbesondere bei technischen Änderungen am Produkt, geänderten Systemanforderungen oder geänderter Rechtslage. Wesentliche Änderungen werden gemäß AGB § 1.5 mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
12.2 Versionierung
Die jeweils gültige Fassung dieser Nutzungsbedingungen ist beim Auftragnehmer abrufbar. Die Versionsnummer und das Datum des Inkrafttretens sind am Ende des Dokuments ersichtlich.
13. Schlussbestimmungen
Es gelten die Schlussbestimmungen der AGB, insbesondere:
- Salvatorische Klausel (AGB § 13.1),
- anwendbares Recht: österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (AGB § 14.1),
- Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht am Standort des Auftragnehmers (AGB § 14.2).
Stand: März 2026 (Version 2.0)